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   VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00   

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https://dejure.org/2001,16037
VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00 (https://dejure.org/2001,16037)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14.11.2001 - A 4 K 12176/00 (https://dejure.org/2001,16037)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14. November 2001 - A 4 K 12176/00 (https://dejure.org/2001,16037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Gruppenverfolgung der Yeziden in Georgien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtiger; Einreise in die Bundesrepublik aus einem sicheren Drittstaat; Verbot der Abschiebung in einen das Leben oder die Freiheit bedrohenden Drittstaat; Voraussetzungen für die Annahme einer politischen Verfolgung; Staatlichkeit im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00
    Sie kann sich aber auch aus gegen Angehörige einer Gruppe gerichteten Maßnahmen des Verfolgers ergeben, wenn diese Gruppe wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird, das der Asylsuchende mit deren Angehörigen teilt, und wenn sich dieser nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit in einer mit ihnen vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen eher zufällig erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 -- 2 BvR 902/85 u.a. --, BVerfGE 83, 216 ff. BVerwG, Urt. v. 05.07.1994 -- 9 C 158/94 --, BVerwGE 96, 200 ff. m.w.N.).

    Um zu beurteilen, ob die Verfolgungsdichte die Annahme einer Gruppenverfolgung rechtfertigt, müssen Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 -- 9 C 158/94 --, a.a.O.) Dies gilt gleichermaßen für die mittelbare wie auch für die unmittelbare staatliche Gruppenverfolgung (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1994 -- 9 C 158/94 --, a.a.O.).

    "Referenzfälle" politischer Verfolgung sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 -- 9 C 158/94 --, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00
    Darin liegt als Kehrseite beschlossen, dass Schutz vor den Folgen anarchischer Zustände oder der Auflösung der Staatsgewalt nicht durch Art. 16a Abs. 1 GG versprochen ist (BVerfG, Urt. v. 10.08.2000 -- 2 BvR 1353/98 --, NVwZ 2000, 1165 ff.).

    Maßgeblich für die Bewertung einer Maßnahme als politische Verfolgung ist, dass der Schutzsuchende einerseits in ein übergreifendes, das Zusammenleben in der konkreten Gemeinschaft durch Befehl und Zwang ordnendes Herrschaftsgefüge eingebunden ist, welches den ihm Unterworfenen in der Regel Schutz gewährt, andererseits aber wegen asylerheblicher Merkmale von diesem Schutz ausgenommen und durch gezielt zugefügte Rechtsverletzungen aus der konkreten Gemeinschaft ausgeschlossen wird, was ihn in eine ausweglose Lage bringt, der er sich nur durch die Flucht entziehen kann (vgl. zum Ganzen BVerfG, Urt. v. 10.08.2000 -- 2 BvR 1353/98 --, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00
    Politische Verfolgung liegt vor, wenn dem einzelnen durch seinen Heimatstaat oder durch Maßnahmen Dritter, die diesem Staat zurechenbar sind, in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen (z.B. seine Volkszugehörigkeit), gezielt Rechtsgutverletzungen zugefügt werden, die ihn nach ihrer Intensität und Schwere nicht lediglich unerheblich beeinträchtigen, sondern ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 -- 2 BvR 502/86 u.a. --, BVerfGE 80, 315 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass politische Verfolgung von einem Träger überlegener, in der Regel hoheitlicher Macht ausgeht, der der Verletzte unterworfen ist; politische Verfolgung ist somit grundsätzlich staatliche Verfolgung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 -- 2 BvR 502/86 u.a. --, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00
    Welche zusätzlichen Umstände oder Merkmale in diesem Sinne zur Abgrenzung der verfolgten Gruppe im Einzelnen heranzuziehen sind, ist nach der tatsächlichen Reichweite des Verfolgungsgeschehens zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1996 -- 9 C 171/95 --, NVwZ 1996, 1113 ff. m.w.N.).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00
    Fehlen derartige Merkmale, kann umgekehrt nicht unbedingt eine bewusst unwahre Aussage angenommen werden, da dies durch verschiedene Faktoren (z. B. Angst, Erinnerungslücken) verursacht worden sein kann (so zur Aussageanalyse BGH, Urt. v. 30.07.1999 -- 1 StR 618/98 --, BGHSt 45, 164 ff; Beschl. v. 30.05.2000 -- 1 StR 582/99 --, NStZ 2001, 45 f.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00
    Da nach derzeitiger Rechtslage alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten entweder Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder sonstige sichere Drittstaaten nach Anlage I zu § 26a AsylVfG sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16a Abs. 1 GG ausgeschlossen, selbst wenn sein Reiseweg im Einzelnen nicht bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 07.11.1995 -- 9 C 73/95 --, NVwZ 1996, 197; BVerfG Urt. v. 14.03.1996 -- 2 BvR 2315/93 --, NVwZ 1996, 700 (704)).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00
    Sie kann sich aber auch aus gegen Angehörige einer Gruppe gerichteten Maßnahmen des Verfolgers ergeben, wenn diese Gruppe wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird, das der Asylsuchende mit deren Angehörigen teilt, und wenn sich dieser nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit in einer mit ihnen vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen eher zufällig erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 -- 2 BvR 902/85 u.a. --, BVerfGE 83, 216 ff. BVerwG, Urt. v. 05.07.1994 -- 9 C 158/94 --, BVerwGE 96, 200 ff. m.w.N.).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 582/99

    Beweisantrag; Aufklärungspflicht; Glaubwürdigkeit (Vergewaltigung);

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00
    Fehlen derartige Merkmale, kann umgekehrt nicht unbedingt eine bewusst unwahre Aussage angenommen werden, da dies durch verschiedene Faktoren (z. B. Angst, Erinnerungslücken) verursacht worden sein kann (so zur Aussageanalyse BGH, Urt. v. 30.07.1999 -- 1 StR 618/98 --, BGHSt 45, 164 ff; Beschl. v. 30.05.2000 -- 1 StR 582/99 --, NStZ 2001, 45 f.).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00
    Da nach derzeitiger Rechtslage alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten entweder Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder sonstige sichere Drittstaaten nach Anlage I zu § 26a AsylVfG sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16a Abs. 1 GG ausgeschlossen, selbst wenn sein Reiseweg im Einzelnen nicht bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 07.11.1995 -- 9 C 73/95 --, NVwZ 1996, 197; BVerfG Urt. v. 14.03.1996 -- 2 BvR 2315/93 --, NVwZ 1996, 700 (704)).
  • BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 235.91

    Asylrecht; Anerkennung als Asylberechtigter; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00
    Dagegen greift der Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG weitergehend auch dann ein, wenn etwa politische Verfolgung wegen eines unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht oder ein Asylanspruch an einer früher erlangten anderweitigen Sicherheit vor Verfolgung nach § 27 AsylVfG oder -- wie hier -- der Einreise aus einem sicheren Drittstaat nach § 26 a AsylVfG scheitert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.1992 -- 9 B 235/91 --, NVwZ-RR 1992, 584).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93

    Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1998 - 11 A 10615/98

    Georgien; Jezidische Kurden; Politische Verfolgung; Volkszugehörigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2000 - 11 A 2183/00
  • VG Düsseldorf, 22.07.1996 - 25 K 57/96
  • VG Weimar, 09.03.2000 - 5 K 20218/96
  • VG Osnabrück, 27.02.2001 - 5 A 36/99
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